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Kosten - Transparent & verständlich

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für unsere Tätigkeit nach Streitwerten. Vereinbarung eines Zeithonorars ist ebenfalls möglich. In gerichtlichen Verfahren müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung unabhängig von der Zeitgebühr zumindest die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnen.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages die Kosten unserer Tätigkeit. In familienrechtlichen Angelegenheiten werden grundsätzlich nur die Kosten einer ersten Beratung abzüglich eines möglicherweise vereinbarten Selbstbehaltes übernommen. Weitergehende Kosten werden in familienrechtlichen Angelegenheit von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Soweit Sie nicht in der Lage sind, die Kosten Ihrer Rechtsvertretung selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe.

Die Einzelheiten werden wir in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen erörtern.